Warum US-Clouds für Schweizer Firmen illgeal sind
Die Bundesverfassung garantiert in Art. 13 BV den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Jede elektronische Verarbeitung von Personendaten muss verhältnismässig, zweckgebunden und transparent erfolgen. Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) verlangt in Art. 4 Abs. 1 DSG die Zweckbindung, in Art. 5 DSG die Rechtmässigkeit und Treu und Glauben sowie in Art. 7a […]